Aktuelles

Der BUDERUS - Super - Truck kommt nach Minden !!! Diese Termine sollten Sie nicht versäumen: Mindener Bautage vom 16.03.2012 bis 18.03.2012 in der KAMPA - HALLE Minden. --- Und am 24.03.2012 und 25.03.2012 auf den Mindener Holztagen Pohlscher Heide.

Der BUDERUS INFO TRUCK kommt nach Minden.

 

Am 24. und 25.03.2012 stellen wir auf den

MINDENER  HOLZTAGEN

von 11 - 18.00 Uhr auf dem INFO Truck

das gesamte Holzheizungsprogramm aus.

 

Lassen Sie sich das nicht entgehen.

Kosten einer Handwerkerstunde

In Deutschland hört man immer wieder, dass eine Handwerkerstunde zu teuer ist. Stimmt das wirklich? Die Kosten, die einem Handwerker entstehen und die somit in seine Rechnung einfließen müssen, werden hier oft nicht gesehen. Schlüsselt man den Stundenberechnungssatz einer Handwerkerrechnung einmal genauer auf, wird deutlich, wie viele unterschiedliche Kostenfaktoren bei seriöser Berechnung berücksichtigt werden müssen!

Und so verteilen sich die Kosten im Einzelnen:

Gemeinkosten

  • Miete und sonstige Raumkosten
  • Fahrzeugkosten
  • Steuern, Versicherungen, Beiträge
  • Rechts- und Beratungskosten
  • Kalkulationskosten
  • Reparaturen, Wartung
  • Verwaltungskosten
  • Zinsen
  • Abschreibungen

Lohnnebenkosten

  • Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Weihnachtsgeld
  • vermögenswirksame Leistungen
  • bezahlte Urlaubstage
  • bezahlte Krankheitstage
  • bezahlte Feiertage

Quelle: Handwerkskammer Region Stuttgart

Steuern - Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen



Sie können Handwerkerrechnungen beim Finanzamt

steuerlich absetzen - in Höhe von bis zu 1.200 Euro

jährlich. Konkret können Sie die Arbeitskosten, also

die Dienstleistung des Handwerkers geltend machen.

 

Die Materialkosten können Sie nicht absetzen.

 

Im Detail: Der Dienstleistungsanteil der Handwerker-

rechnung ist bis zu einer Höhe von 6.000 Euro

jährlich absetzbar und wird zu maximal 20%

durch das Finanzamt erstattet (= 1.200 Euro).

 

Wichtig: Der Posten Lohnkosten (die Dienstleistung) muss in der

Handwerksrechnung extra ausgewiesen werden,

damit das Finanzamt die Kosten anerkennt.

 

Bereiche: Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Dienstleistungs-

kosten folgender Leistungen:

  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Renovierungsmaßnahmen

Berechtigte: Eigentümer von Wohnraum sowie Mieter, wenn die

Maßnahmen im Privathaushalt durchgeführt werden.

Weitere Voraussetzungen:

  • Arbeits- und sonstige Kosten sollten auf der Rechnung getrennt
  • aufgeführt sein
  • Der Rechnungsbetrag muss bereits überwiesen sein
  • Zahlungsbeleg wird mit eingereicht

Ausnahmen: Wurden die Handwerkerkosten als Betriebsausgaben,

Werbungskosten oder Sonderausgaben bereits geltend gemacht, ist

keine Einreichung möglich.